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02708 Löbau

 

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Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten sind nach Absprache gern möglich. 

 

Dein Weg zum Führerschein

Führerscheinklassen

 

Klasse
Bemerkung

B

 

 

Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg
- bis 8 Personen, außer dem Fahrer
mit Anhäger
- bis 750 kg
- über 750 kg, Kombination max. 3500 kg

Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre
- beim Begleiteten Fahren
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer

Eingeschlossen:
Klasse AM und L

AM

 

Fahrzeugart:
- Zweirädige Kleinkrafträder, auch mit Beiwagen, auch
Fahrräder mit Hilfsmotor

- bis 45 km/h
- bis 50 ccm, (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW, (Elekrtomotor)
- Dreirädrige Kleinkrafträder und
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge je,
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm, (Fremdzündungsmotor)
- bis 4 kW, (Elekrtomotor, anderer Verbrennungsmotor)

Mindestalter:
- 16 Jahre
- 15 Jahre, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Eingeschlossen:
keine Klasse

A1

 

Fahrzeugart:
- Krafträder, auch mit Beiwagen

- bis 125 ccm
- bis 11 kW, Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 ccm
- bis 15 kW

Mindestalter:
- 16 Jahre

Eingeschlossen:
Klasse AM

A2

 

Fahrzeugart:
- Krafträder, auch mit Beiwagen

- bis 35 kW, Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,2 kW/kg

Mindestalter:
- 18 Jahre

Eingeschlossen:
Klasse AM und A1

A

 

Fahrzeugart:
- Krafträder, auch mit Beiwagen

- über 50 ccm
- über 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 ccm
- über 15 kW

Mindestalter:
- 24 Jahre, Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre, Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
- 20 Jahre, Krafträder bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2

Eingeschlossen:
Klasse AM, A1 und A2

B96

 

 

Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug
  der Klasse B
mit Anhäger
- über 750 kg, Kombination max. 4250 kg

Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre
- beim Begleiteten Fahren
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer

Eingeschlossen:
Klasse AM und L

Diese Ausbildung führen wir nicht durch!

BE

 

 

Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug
  der Klasse B
mit (Sattel-) Anhäger
- bis 3500 kg

Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre
- beim Begleiteten Fahren
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer

Eingeschlossen:
Klasse AM und L

C1

 

 

Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge über 3500 kg bis 7500 kg
- bis 8 Personen, außer dem Fahrer
mit Anhäger
- bis 750 kg

Mindestalter:
- 18 Jahre

Eingeschlossen:
Klasse AM und L

Ausbildung ab 2021 möglich!

C1E

 

Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug:

- der KLasse C1 mit (Sattel-) Anhänger
- über 750 kg, Kombination max. 12000 kg
- der KLasse B mit (Sattel-) Anhänger
- über 3500 kg, Kombination max. 12000 kg

Mindestalter:
- 18 Jahre

Eingeschlossen:
BE, D1E, wenn D1 vorhanden

Ausbildung ab 2021 möglich

C

 

 

Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge über 3500 kg
- bis 8 Personen, außer dem Fahrer
mit Anhäger
- bis 750 kg

Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer,
Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf

Eingeschlossen:
Klasse C1

CE

 

Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug
  der Klasse C

mit (Sattel-) Anhäger über 750 kg

Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer,
Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf

Eingeschlossen:
C1E, BE, T
D1E, wenn D1 vorhanden

DE, wenn D vorhanden

D1

 

 

Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge
- bis 16 Personen, außer dem Fahrer
- bis 8 m Gesamtlänge
mit Anhäger
- bis 750 kg

Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer,
Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf

Eingeschlossen:
Klasse AM und L

D1E

 

Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug
  der Klasse D1

mit Anhäger über 750 kg

Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer,
Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf

Eingeschlossen:
BE
C1E, wenn C1 vorhanden

D

 

 

Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge
- über 16 Personen, außer dem Fahrer
mit Anhäger
- bis 750 kg

Mindestalter:
- 24 Jahre
- 23 Jahre
- mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF
- 21 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF
Linienverkehr bis 50 km/h
- 20 Jahre
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
-Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
- 18 Jahre
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
-Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Linienverkehr bis 50 km/h

Eingeschlossen:
Klasse D1

DE

 

Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug
  der Klasse D

mit Anhäger über 750 kg

Mindestalter:
- 24 Jahre
- 23 Jahre
- mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF
- 21 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF
Linienverkehr bis 50 km/h
- 20 Jahre
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
-Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
- 18 Jahre
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
-Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Linienverkehr bis 50 km/h

Eingeschlossen:
D1E, BE
C1E, wenn C1 vorhanden

L

 

Fahrzeugart:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern, bis 25 km/h

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen u. Futtermischwagen,
Stapler u. andere Flurförderzeuge, jeweils
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern

Mindestalter:
- 16 Jahre

Eingeschlossen:
keine Klasse

T

 

Fahrzeugart:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen u. Futtermischwagen,
für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, jeweils
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern

Mindestalter:
- 16 Jahre

Eingeschlossen:
Klasse AM, L