Klasse
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Bemerkung |
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Fahrzeugart: - Kraftfahrzeuge bis 3500 kg - bis 8 Personen, außer dem Fahrer mit Anhäger - bis 750 kg - über 750 kg, Kombination max. 3500 kg
Mindestalter: - 18 Jahre - 17 Jahre - beim Begleiteten Fahren - bei Ausbildung Berufskraftfahrer
Eingeschlossen: Klasse AM und L
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Fahrzeugart: - Zweirädige Kleinkrafträder, auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor - bis 45 km/h - bis 50 ccm, (Verbrennungsmotor) - bis 4 kW, (Elekrtomotor) - Dreirädrige Kleinkrafträder und - Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge je, - bis 45 km/h - bis 50 ccm, (Fremdzündungsmotor) - bis 4 kW, (Elekrtomotor, anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter: - 16 Jahre - 15 Jahre, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Eingeschlossen: keine Klasse
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Fahrzeugart: - Krafträder, auch mit Beiwagen - bis 125 ccm - bis 11 kW, Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,1 kW/kg - Dreirädrige Kraftfahrzeuge - über 45 km/h - über 50 ccm - bis 15 kW
Mindestalter: - 16 Jahre
Eingeschlossen: Klasse AM
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A2
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Fahrzeugart: - Krafträder, auch mit Beiwagen - bis 35 kW, Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,2 kW/kg
Mindestalter: - 18 Jahre
Eingeschlossen: Klasse AM und A1
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Fahrzeugart: - Krafträder, auch mit Beiwagen - über 50 ccm - über 45 km/h - Dreirädrige Kraftfahrzeuge - über 45 km/h - über 50 ccm - über 15 kW
Mindestalter: - 24 Jahre, Krafträder bei Direkteinstieg - 21 Jahre, Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW - 20 Jahre, Krafträder bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2
Eingeschlossen: Klasse AM, A1 und A2
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Fahrzeugart: - Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhäger - über 750 kg, Kombination max. 4250 kg
Mindestalter: - 18 Jahre - 17 Jahre - beim Begleiteten Fahren - bei Ausbildung Berufskraftfahrer
Eingeschlossen: Klasse AM und L
Diese Ausbildung führen wir nicht durch!
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Fahrzeugart: - Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-) Anhäger - bis 3500 kg
Mindestalter: - 18 Jahre - 17 Jahre - beim Begleiteten Fahren - bei Ausbildung Berufskraftfahrer
Eingeschlossen: Klasse AM und L
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Fahrzeugart: - Kraftfahrzeuge über 3500 kg bis 7500 kg - bis 8 Personen, außer dem Fahrer mit Anhäger - bis 750 kg
Mindestalter: - 18 Jahre
Eingeschlossen: Klasse AM und L
Ausbildung ab 2021 möglich!
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Fahrzeugart: - Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug: - der KLasse C1 mit (Sattel-) Anhänger - über 750 kg, Kombination max. 12000 kg - der KLasse B mit (Sattel-) Anhänger - über 3500 kg, Kombination max. 12000 kg
Mindestalter: - 18 Jahre
Eingeschlossen: BE, D1E, wenn D1 vorhanden
Ausbildung ab 2021 möglich
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Fahrzeugart: - Kraftfahrzeuge über 3500 kg - bis 8 Personen, außer dem Fahrer mit Anhäger - bis 750 kg
Mindestalter: - 21 Jahre - 18 Jahre - mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer - bei Ausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen: Klasse C1
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Fahrzeugart: - Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit (Sattel-) Anhäger über 750 kg
Mindestalter: - 21 Jahre - 18 Jahre - mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer - bei Ausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen: C1E, BE, T D1E, wenn D1 vorhanden DE, wenn D vorhanden
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Fahrzeugart: - Kraftfahrzeuge - bis 16 Personen, außer dem Fahrer - bis 8 m Gesamtlänge mit Anhäger - bis 750 kg
Mindestalter: - 21 Jahre - 18 Jahre - mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer - bei Ausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen: Klasse AM und L
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Fahrzeugart: - Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhäger über 750 kg
Mindestalter: - 21 Jahre - 18 Jahre - mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer - bei Ausbildung Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen: BE C1E, wenn C1 vorhanden
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Fahrzeugart: - Kraftfahrzeuge - über 16 Personen, außer dem Fahrer mit Anhäger - bis 750 kg
Mindestalter: - 24 Jahre - 23 Jahre - mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF - 21 Jahre - mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer - mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF Linienverkehr bis 50 km/h - 20 Jahre - bei Ausbildung Berufskraftfahrer -Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf - 18 Jahre - bei Ausbildung Berufskraftfahrer -Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf Linienverkehr bis 50 km/h
Eingeschlossen: Klasse D1
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Fahrzeugart: - Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D mit Anhäger über 750 kg
Mindestalter: - 24 Jahre - 23 Jahre - mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF - 21 Jahre - mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer - mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF Linienverkehr bis 50 km/h - 20 Jahre - bei Ausbildung Berufskraftfahrer -Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf - 18 Jahre - bei Ausbildung Berufskraftfahrer -Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf Linienverkehr bis 50 km/h
Eingeschlossen: D1E, BE C1E, wenn C1 vorhanden
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Fahrzeugart: - Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen - bis 40 km/h - auch mit Anhängern, bis 25 km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen u. Futtermischwagen, Stapler u. andere Flurförderzeuge, jeweils - bis 25 km/h - auch mit Anhängern
Mindestalter: - 16 Jahre
Eingeschlossen: keine Klasse
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Fahrzeugart: - Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen - bis 60 km/h - auch mit Anhängern - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen u. Futtermischwagen, für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, jeweils - bis 40 km/h - auch mit Anhängern
Mindestalter: - 16 Jahre
Eingeschlossen: Klasse AM, L
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