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BKF -Weiterbildung - Was ist das?

Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ist die regelmäßige Weiterbildung aller fünf Jahre mit 35 Stunden für Sie verpflichtend.

Wer muß zur Weiterbildung?

Fahrer von Fahrzeugen mit Personenbeförderung (über 8 Fahrgastplätze), die am 10.09.2008 bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE waren.

Fahrer von Fahrzeugen im gewerblichen Güterkraftverkehr (auch Werksverkehr und über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht), die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, CE oder C waren.

Also, jeder Lkw- und Busfahrer, der gewerblich tätig ist, muss an einer regelmäßigen Weiterbildung teilnehmen.


Das gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, auch für diejenigen, die heute schon eine Fahrerlaubnis besitzen und gewerblich tätig sind!

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden. 

Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Es sind die verschiedensten Varianten möglich.

Der Nachweis erfolgt durch einen entsprechenden Eintrag in den Führerschein (Schlüssel 95).

Wer frühzeitig seine regelmäßigen Weiterbildungen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz einplant, vermeidet Ausfallzeiten, entgeht hohen Bußgeldern und spart Geld bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis!