Beschleunigte Grundqualifikation
Wer ist vom Gesetz betroffen?
Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrzeuge gewerblich im Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen lenken, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E (LKW>3,5t zGG und deren Kombinationen) sowie der Klassen D, DE, D1, D1E (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) erforderlich ist.
Eine dieser 3 Alternativen führt zum Erwerb der Grundqualifikation:
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Die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht) und anschließender 90-minütiger schriftlicher Prüfung bei der IHK |
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Eine theoretische und praktische Prüfung von insgesamt 450-minütiger Dauer, keine Unterrichtspflicht |
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Die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder die Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb |